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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18   

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OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2019,8742)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.01.2019 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2019,8742)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2019,8742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 126
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 3/14

    Grundbucheintragung der Erben: Erbfolgenachweis bei Verwirkungsklausel im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Deshalb ist auch die in dem Nichtabhilfebeschluss erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14, FamRZ 2016, 2006) im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 144/16

    Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Der Vorlage eines Erbscheines bedarf es grundsätzlich nicht; vielmehr muss das Grundbuchamt - bzw. das Beschwerdegericht - anhand des öffentlichen Testaments den Umfang der Verfügungsbefugnis selbst prüfen, es sei denn, die Klärung dieser Frage erfordert weitere tatsächliche Ermittlungen über den Willen des Erblassers, zu denen das Grundbuchamt nicht befugt ist (OLG München, FamRZ 2017, 253; BayObLG, FamRZ 2001, 42; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 57).
  • BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99

    Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Dieser hat im Rahmen seines Aufgabenkreises die Stellung eines Treuhänders und ist weder Vertreter noch Beauftragter des Erblassers oder des Nachlasses und auch nicht eigentlicher Vertreter der Erben, sondern er übt das ihm zugewiesene Amt aus eigenem Recht gemäß dem letzten Willen des Erblassers und dem Gesetz selbständig aus (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99, NJW 2000, 3781; Weidlich, in: Palandt, BGB 77. Aufl., Einf. v. § 2197 Rn. 2).
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Anerkanntermaßen ist es nämlich zulässig, bei der Würdigung der Eintragungsunterlagen Erfahrungssätze zu verwerten und nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesene Tatsachen frei zu würdigen; die Lockerung der strengen Beweisanforderungen ist insbesondere dort geboten, wo eine Beibringung von Urkunden unmöglich ist und sich der Antragsteller auch sonst in Beweisnot befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 1971 - V ZB 6/71, BGHZ 57, 84, 95; BayObLGZ 1986, 208; KG, KGR 1998, 79; Demharter, a.a.O., § 29 Rn. 63 ff.).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Grundsätzlich endet das Amt eines Testamentsvollstreckers erst mit vollständiger Erfüllung aller Aufgaben, zu denen ihn der Erblasser berufen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23).
  • KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01

    Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Bei dieser Sachlage hätte das Grundbuchamt die zusätzliche Vorlage eines Erbscheines nur dann fordern dürfen, wenn sich bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen Zweifel tatsächlicher Art ergeben hätten, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 42; KG NJW-RR 2003, 255; Krause, in: Meikel, a.a.O., § 35 Rn. 189).
  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Anerkanntermaßen ist es nämlich zulässig, bei der Würdigung der Eintragungsunterlagen Erfahrungssätze zu verwerten und nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesene Tatsachen frei zu würdigen; die Lockerung der strengen Beweisanforderungen ist insbesondere dort geboten, wo eine Beibringung von Urkunden unmöglich ist und sich der Antragsteller auch sonst in Beweisnot befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 1971 - V ZB 6/71, BGHZ 57, 84, 95; BayObLGZ 1986, 208; KG, KGR 1998, 79; Demharter, a.a.O., § 29 Rn. 63 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - 5 W 61/19

    Zu den Voraussetzungen, unter denen eine vom Erblasser angeordnete

    Darüber hinaus endigt die Testamentsvollstreckung mit der Erledigung aller dem Testamentsvollstrecker obliegenden Aufgaben (OLG München, NJW 2015, 2271; Böhringer, in: Meikel, GBO 11. Aufl., § 52 Rn. 73; Zeiser, in: BeckOK GBO 36. Ed. 1.6.2019, § 52 Rn. 51; vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23, 29; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126).

    Welche Befugnisse dem Testamentsvollstecker im Einzelnen eingeräumt sind, ergibt sich regelmäßig aus der letztwilligen Verfügung, in der die Einsetzung erfolgte, wobei der Umfang ggf. durch Auslegung (§ 133 BGB) ermittelt werden muss (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126).

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23

    Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Zulässigkeit des Selbstkontrahierens eines

    Da sie die begehrten Eintragungen in ihrer Eigenschaft als Testamentsvollstrecker bewilligt haben, bedarf es gemäß §§ 19, 29 GBO des Nachweises ihrer Ernennung und ihres Verwaltungsrechts; mit bloßen Erklärungen der Beteiligten darf sich das Grundbuchamt grundsätzlich nicht zufriedengeben (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126; vgl. Demharter, GBO 32. Aufl., § 52 Rn. 11).

    Dieser Nachweis kann außer durch Testamentsvollstreckerzeugnis nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO auch durch notarielle Verfügung von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift erbracht werden; außerdem ist in diesen Fällen die Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers durch ein entsprechendes Zeugnis des Nachlassgerichts nachzuweisen, da erst mit der Annahme das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt (§ 2202 Abs. 1 und 2 BGB) und er damit bewilligungsbefugt wird (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126; OLG München, FamRZ 2017, 253; KG, OLGE 40, 49; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 63).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.09.2018 - 5 W 97/18   

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https://dejure.org/2018,62115
OLG Brandenburg, 13.09.2018 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2018,62115)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.09.2018 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2018,62115)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. September 2018 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2018,62115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Oder, 13.03.2007 - 7 L 10/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2018 - 5 W 97/18
    Auch von der erforderlichen Kenntnis des Antragstellers sei auszugehen, denn wie das von ihm in Bezug genommene Verfahren 7 L 10/07 Landgericht Neuruppin zeige, habe er bereits mit Schreiben vom 26. November 2008 und vom 25. Juli 2011 beanstandet, dass die Zwangsverwaltung ein rechtswidriger Akt sei und das Objekt dem Verfall preisgegeben und Schäden hieran zugelassen werden.
  • VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Zwangsverwaltung;

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies die sofortige Beschwerde mit Beschluss vom 13. September 2018 (5 W 97/18) unter Verweis auf die zutreffenden Gründe der Beschlüsse des Landgerichts zurück.
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   KG, 11.05.2018 - 5 W 97/18   

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https://dejure.org/2018,24856
KG, 11.05.2018 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2018,24856)
KG, Entscheidung vom 11.05.2018 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2018,24856)
KG, Entscheidung vom 11. Mai 2018 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2018,24856)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20

    Calvin Klein - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Vertrieb von

    Auch der erkennende Senat ist in dem hier vorangegangenen Eilverfahren davon ausgegangen, dass es vorliegend um ein Luxusprodukt der Klägerin geht (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 7).

    dass die streitgegenständliche Präsentation des ... Calvin Klein-Parfüms - in einem Warenfach ... umgeben von Waren unterschiedlichster Produktkategorien wie etwa Frottee-Handtücher, Plastik-Wasserflaschen, Elektro-Geräte und Kinderspielzeug - nach der Art einer Wühlkiste für übergebliebene restliche Waren zu einem besonders herabgesetzten Sonderpreis - den guten Ruf des Luxusproduktes der Antragstellerin erheblich schädigt (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 7; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2022 - 2 U 321/20 - juris - Rn. 88 f.).

    Insoweit kann ihr zugemutet werden, hinsichtlich der Luxusprodukte das besondere Prestige auch bei einem restlichen Abverkauf zu wahren und auf ein wühltischartiges, achtloses Angebot zu verzichten (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 8 f.; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2022 - 2 U 321/20 - juris - Rn. 90 ff.; 96 ff.).

    Zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen hat das Landgericht (LGU 16 Abs. 2) eine Verantwortlichkeit (auch) der Beklagten zu 1 für besagte Präsentation festgestellt und sie damit gleichfalls als Unterlassungsschuldnerin angesehen (anders noch Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 14).

    Unter diesen Umständen kann vorliegend nicht von einer erheblichen Schädigung des Prestigecharakters der von der Antragstellerin verteidigten Unionsmarke ausgegangen werden (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 10, 12).

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